Der Sportführerschein im Scheckkartenformat – welche Vorteile bietet er?

Veröffentlicht von NavShip Team am

Seit 1. Januar 2018 hat der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat die bisherigen Führerscheindokumente „SBF Binnen“ und „SBF See“ abgelöst.

Bereits im Mai 2017 trat eine neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft, welche die zwei Sportbootführerscheinverordnungen „SBF-Binnen“ und „SBF-See“ ersetzt hat. Wichtige Änderungen dieser neuen Verordnung sind u.a.:

  • Die Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen können bei allen Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands und auch im Ausland abgelegt werden.
  • Alle Theorie- und Praxisprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten abgelegt werden.
  • Die Sperrfrist von vier Wochen für die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen entfällt; lediglich eine Wiederholung am selben Tag ist nicht möglich.
  • Sowohl die Besitzer der alten Sportbootführerscheine als auch die des neuen Führerscheins dürfen künftig auf Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote von weniger als 20 Meter Länge führen. Einzige Ausnahme: Auf dem Rhein dürfen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge geführt werden. Das ärztliche Zeugnis wurde vereinfacht.
  • Die Gebühren schließen die Reisekosten der Prüfer sowie etwaige Raumkosten ein.

Auf dem Kartenführerschein sind neben den Geltungsbereichen (Binnen- und/oder See) auch die Antriebsarten (Maschine und/oder Segel) vermerkt. Er wird in Deutschland als Internationales Zertifikat (ICC) nach der Resolution Nr. 40 UNECE für die Berechtigung zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen (Pleasure Crafts) ausgestellt.

Großer Vorteil des neuen Formats ist nicht nur die Handlichkeit, sondern auch in puncto Sicherheit kann die Karte mit einer größeren Fälschungssicherheit glänzen und ist außerdem auch wasserfest…..auf einem Boot nicht die schlechteste Eigenschaft. Weiterhin müsst ihr so nur noch ein Dokument mitführen und nicht zwei.

Natürlich behalten die „alten“ Führerscheine weiterhin ihre Gültigkeit, können bei Bedarf aber gegen Entgelt eingetauscht werden. Einen Antrag auf Umtausch in das neue Format findet ihr hier.


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