In unserem ersten Teil haben wir bereits wichtige Informationen für euch zusammengestellt. Heute ergänzen wir diese noch mit einigen weiteren Facts, die vor Reiseantritt für euch wichtig sein können.

Umwelt- und Gewässerschutz:

Generell solltet ihr immer die Augen nach geschützten Gebieten offen halten. Vor allem Uferbereiche mit Riet- und Schilfgürteln, die zum Aufenthalt einladen, sollten geschützt bleiben. Offenes Feuer, Angeln und Schwimmen sind hier unbedingt zu vermeiden. Als Bootsführer habt ihr darauf zu achten, möglichst langsam an diesen Bereichen vorbeizufahren, damit unnötiger Wellenschlag vermieden wird.

Weiterhin gilt generell, dass Fäkalien nicht in Gewässer geleitet werden dürfen. Dies gilt auf allen Binnen­gewässern sowie an den Küs­tengewässern bis zu 12 Seemeilen. Dieses Verbot bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass Sportboote mit einem Fäkalientank ausgestattet sein müssen. Seit 2021 darf nur noch gereinigtes Wasser abgelassen werden. Betroffen hiervon sind alle Boote mit integrierter Toilettenanlage. Bestandteil dieser Regelungen sind vor allem:

  • Einbau von Reinigungsanlagen
  • Trennung von Harnstoffen und Fäkalien – Urin darf ungereinigt abgelassen werden
  • Auslassventile müssen gesichert sein

Fahr- und Ausweichregeln (Ausuzg):

Schiffe unter 20 m Länge, müssen so weit wie möglich an der Steuerbordseite des Fahrwassers fahren (ausgenom­men auf der Geldersche IJssel, Boven-Merwede, Neder-Rijn und Pannerdensch Kanaal) und weichen so Schiffen länger als 20 m aus.

Die Hauptregel auf den Binnengewässern ist die „Steuerbordseite-Regel“. Dies bedeutet, dass ein Schiff, das beim Begegnen, Überholen oder Kreuzen die Steuerbordseite hält, Vorfahrt hat.

Bei geringer Sicht besteht Radarpflicht auf dem Rhein, Amster­dam­-Rijnkanaal, Geldersche IJssel, den Gewässern in Süd­-Hol­land, Waal, Lek, Zeeland und auf den Seeschifffahrtsstraßen.

Wenn ein Schiff eine blaue ­Tafel mit Blinklicht führt, das Schiff vorzugsweise an der Seite ­passieren, an der die blaue Tafel geführt wird, d.h. Steuerbord an Steuerbord.

Geschwindigkeiten:

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt zumeist 20 km/h. Eine genaue Übersicht erhaltet ihr hier.

Notrufnummern:

Polizei und Rettungsdienst: 112

Die Wasserschutzpolizei ist auf Binnengewässern unter UKW-Kanal 10 erreichbar, per Telefon in den Niederlanden unter 09 00 88 44, von Deutschland unter 00 31 343 57 88 44.

Seenotfälle: DSC Kanal 70, UKW-Kanal 16 und Mittelwellenfrequenz 2182 kHz. Per Telefon in den Niederlanden unter 09 00 01 11 (Kustwachtcentrum).

Für das IJsselmeergebiet ist der §centrale meldpost IJsselmeer“ in Lelystad auf UKW-Kanal 1 zu erreichen.

SAR­-Einsätze der Seenotrettung übernehmen die Nederlandse Kustwacht (Küstenwache) und die Koninklijke Nederlandse Redding Maatschappij (KNRM).

Für den nautischen Funkverkehr ist Kanal 13 vorgesehen, für den ­sozialen Schiffsverkehr Kanal 77.

Quelle (Auszug): https://skipper.adac.de/reviere/niederlande/


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