In unserem ersten Reviercheck haben wir uns Kroatien genauer angeschaut. Nachlesen könnt ihr Teil 1 und Teil 2 wie immer in unseren News.

Heute schauen wir rüber zu unseren Nachbarn aus den Niederlanden, eines der beliebtesten Länder für Wassersportfans. Egal ob Motorboot, Kite, SUP, oder auch mit dem Segelboot – auf den weitreichenden Wasserflächen bleiben keine Wünsche offen.

Schauen wir uns zuerst wieder mal die Bürokratie an. Natürlich müsst ihr verschiedene Unterlagen und Dokumente bei Einreise mitführen. Hierzu zählen:

  • Sportbootführerschein Binnen oder See (abhängig vom Fahrgebiet)
  • Eigentumsnachweis bzw. eine gültige Vollmacht des Bootseigners
  • Nachweis einer Bootsregistrierung
  • Falls an Bord eine Sprechfunkanlage ist: Sprechfunkzeugnis UBI für Binnen, SRC oder LRC für See und die Nummernzuteilungsurkunde für das Sprechfunkgerät
  • Binnenvaartpolitiereglement (BPR) – hier wird auch die elektronische Form anerkannt
  • EU-Mehrwertsteuernachweis

Wenn ihr auf dem Wasserweg in die Niederlande einreist und aus einem Nicht-Schengen-Land kommt, muss die Flagge Q gesetzt werden und der nächstgelegene „Port of Entry“ muss für sämtliche Formalitäten angesteuert werden. Entspannter ist die Lage, wenn ihr aus einem Schengen-Land kommt, denn hier entfallen sämtliche Kontrollen.

Auf dem Landweg gibt es keine weiteren Besonderheiten.

Boote mit einer Länge unter 20 m mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h gilt eine Kennzeichen Pflicht. Für geringere Geschwindigkeiten reicht die Darstellung des Bootsnamens und eine Information zum Heimathafen.

Generell gilt für das Führen eines Bootes ein Mindesalter von 16 Jahren. Bei schnelleren Booten liegt die Grenze bei 18 Jahren. Motorboote mit einer Gesamtlänge kleiner 7 m und bis zu 13 km/h können bereits ab 12 Jahren geführt werden. Kein Mindestalter besteht bei Segelbooten unter 7 m.

Ab einer Bootslänge von mehr als 20 m ist eine Sprechfunkanlage Pflicht.

In Sachen Ausrüstung gelten prinzipiell die gleichen Vorschriften wie in Deutschland. Zu beachten sind:

  • Signalhorn, zugelassene Navigationsbeleuchtung, Notsignale (rote Flagge, rotes Licht)
  • Fahrzeuge vor Anker: tagsüber Führen eines schwarzen Balls und bei Nacht ein weißes Rundumlicht
  • Auf den Seeschifffahrtsstraßen, den Seehäfen (z.B. bei Rotterdam, Amsterdam, Delfzijl) und den Gewässern in Südholland und Zeeland ist bei geringer Sicht, in Fahrt oder vor Anker, ein Radarreflektor vorgeschrieben
  • Auf der Westerschelde und in den Anlaufgebieten der niederländischen Seehäfen der Nordsee ist der Radarreflektor auch bei guter Sicht vorgeschrieben
  • Ein Segelfahrzeug unter Segeln, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, muss einen schwarzen Kegel – Spitze nach unten – führen
  • Auf der Westerschelde müssen Sportfahrzeuge, ausgenommen kleine offene Boote, eine aktuelle Seekarte des Westerscheldebereichs an Bord mitführen
  • Zusätzlich gilt für schnellere Boote die Mitnahme von ohnmachtssicheren Rettungswesten für jedes Crewmitglied. Unbemanntes Fahren darf nicht möglich sein und ein Feuerlöscher ist mitzuführen.

In Teil 2 schauen wir uns noch einige weitere wichtige Vorschriften an – seid gespannt!

Euer Team NavShip


1 Kommentar

NavShip Reviercheck - Niederlande Teil 2 | NavShip Boot-Routenplaner · 2. Juni 2024 um 20:45

[…] unserem ersten Teil haben wir bereits wichtige Informationen für euch zusammengestellt. Heute ergänzen wir diese noch […]

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