Bootsurlaub in Frankreich – was gilt es zu beachten

Veröffentlicht von NavShip Team am

So langsam aber sicher steuern wir auf die Saison 2022 zu. Die Vorfreude im gesamten NavShip Team ist groß und wir freuen uns auf viele spannende Törns und einen regen Austausch mit der Community.

In den kommenden Wochen werden wir intensiver über die Regularien einzelner Länder berichten. Somit können im Vorfeld vor Start der Törns Unklarheiten beseitigt werden und ihr könnt die Zeit auf dem Wasser bestmöglich genießen.

In diesem Beitrag schauen wir uns unseren Nachbarn Frankreich etwas genauer an.

Allgemeines zur Ein- und Ausreise:

  • Benötigt wird ein gülter Reisepass oder Personalausweis / für Kinder gilt die Vorlage eines „Kinderreisepasses“
  • Solltet ihr euer Haustier mit an Board nehmen, muss dieses identifizierbar sein (seit 07/2011 mit Mikrochip), es muss eine Tollwutimpfung vorliegen und im Impfpass eingetragen sein und die Vorlage eines europäischen Tierpasses ist zwingend erforderlich

Gebühren:

  • Auf Küstengewässern wird keine Gebühr erhoben
  • Gebührenpflichtig hingegen ist die Benutzung der französischen Wasserstraßen (ausgenommen Boote mit einer Länge ≤ 5 m oder mit einer Motorleistung < 7.29 kW (9,9PS))
  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Länge des Bootes und der Aufenthaltsdauer
  • Als Nachweis für die gezahlten Gebühren ist eine Vignette von außen sichtbar am Bug des Schiffes (Steuerbord) anzubringen

Führerschein:

  • Für Motorboote über 4,5 kw (6PS) gilt sowohl für die Binnenschifffahrt wie auch für Fahrten auf dem Meer eine Führerscheinpflicht
  • Ebenso gilt dies für Segelboote mit Motor über 4,5 kw

Generell gibt es vor Antritt der Reise einige Punkte, die zu beachten sind. Eine detaillierte Übersicht dazu findet ihr hier. Was ihr auf jeden Fall immer mitführen solltet sind:

  • Sportbootführerschein
  • Eigentumsnachweis und ggf. Vollmacht des Bootseigners
  • Nachweis der Bootsregistrierung
  • EU-­Mehrwertsteuernachweis
  • aktuelle Seekarten
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung
  • ggf. Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt sowie eine Nummernzuteilungsurkunde für das Sprechfunkgerät

Quelle: https://skipper.adac.de/reviere/frankreich/

Kategorien: News

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert