Als Verkehrstrennungsgebiet, kurz VTG oder englisch TSS (traffic separation scheme) wird in der Schifffahrt eine Trennung von Fahrspuren bezeichnet, in der es unterschiedliche Fahrtrichtungen gibt.

Häufig zu finden sind diese Trennungen an Stellen, wo es besonders eng zugeht und eine hohe Kollisionsgefahr besteht. Bekannte Stellen sind hier bspw. der Englische Kanal, oder auch die Deutsche Bucht.

Aufgebaut sind solche Gebiete in gewisser Weise wie eine Autobahn mit getrennten Fahrspuren und einer Trennzone in der Mitte. Befahren werden dürfen die jeweiligen Wege immer nur rechts der Trennzone.

Die genauen Vorschriften zum Befahren dieser Gebiete findet ihr in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR).

Generell gilt:

  • Wenn möglich soll an den Enden des Einbahnweges eingelaufen werden. Wird von der Seite über die äußere Begrenzungslinie eingelaufen, ist dies in einem möglichst kleinen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu tun.
  • Das Queren eines Verkehrstrennungsgebiets sollte möglichst vermieden werden. Im Falle einer Querung soll diese mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen. Bei Wind und Strömung hat dies ggf. zur Folge, dass der Kurs über Grund nicht genau rechtwinklig zur Verkehrsrichtung ist.
  • Kreuzt ein querendes Maschinenfahrzeug von Steuerbord kommend den Kurs eines Maschinenfahrzeugs auf einem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes, hat das Maschinenfahrzeug auf dem Einbahnweg auszuweichen. Es gelten also die normalen Ausweichregeln (Steuerbord vor Backbord).
  • Segelfahrzeuge und Fahrzeuge unter 20m Länge dürfen die Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht gefährden. Durch Fahren am äußeren rechten Rand, soll die Kollisionsgefahr gemindert werden. Sollte es trotzdem zu einer drohenden Kollision kommen, gelten hier wieder die allgemein gültigen Ausweichregeln (KVR), sprich Steuerbord vor Backbord.

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