Das richtige Verhalten an Zugbrücken

Veröffentlicht von NavShip Team am

Wenn ihr mit einem Boot auf Gewässern und Wasserstraßen unterwegs seid, müsst ihr je nach Gebiet immer mal wieder Brücken und Schleusen durchfahren. Auf was ihr achten solltet, erfahrt ihr in unserem Beitrag.

Grundlegend ist, dass ihr als Bootsführer, oder verantwortliche Person für Kurs und Geschwindigkeit stets den Anweisungen der jeweiligen Brückenaufsicht Folge zu leisten habt.

Bei Annäherung an eine bewegliche Brücke muss die Fahrt verlangsamt werden. Ist das Öffnen der Brücken erwünscht, so müssen zwei lange Töne als Signal abgegeben werden. Solange keine Freigabe zur Durchfahrt gegeben wurde, ist ein Abstand von mind. 50 Metern von der Brücke zu wahren (sofern kein anderer Abstand angegeben ist). Insofern keine Durchfahrt gewünscht ist, muss entsprechend vor dem Tafelzeichen B.5 am Ufer angelegt werden.

Weiterhin ist bei Annäherung an eine bewegliche Brücke das Überholen ohne Sondererlaubnis verboten.

Tafelzeichen B.5

Sollte die Brücke mit Signallichtern ausgestattet sein, gelten folgende Regelungen:

  • zwei rote Lichter übereinander = keine Durchfahrt (Brücke gesperrt)
  • drei rote Lichter nebeneinander = keine Durchfahrt (Brücke geschlossen und vorübergehend keine Öffnung)
  • zwei rote Lichter nebeneinander = keine Durchfahrt (Brücke gesperrt, oder Gegenverkehr)
  • ein rotes Licht = keine Durchfahrt (Brücke ist in Bewegung)
  • zwei grüne Lichter nebeneinander = Durchfahrt gestattet (Brücke geöffnet)

Bei einem zusätzlichen weißen Licht über den anderen Signallichtern darf ein Wasserfahrzeug auch die geschlossene Brücke unter Berücksichtigung der Höhe und des Gegenverkehrs durchfahren.

Die Lichtsignale sind immer nur in Richtung der Durchfahrt ersichtlich.


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